Die Bestattungsvorsorge - Wir von Bestattungen Merten in Solingen beraten Sie gerne!
Der Bestattungsvorsorgevertrag als Möglichkeit
Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört ebenfalls die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrene Berater anbieten. Ihre Wünsche stehen im Vordergrund dieses Gespräches und werden anschließend in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt. Damit kann kein Angehöriger mehr Einfluss auf Ihre Wünsche und Vorstellungen nehmen oder gar eine ganz andere Bestattungsform in Betracht ziehen. Denn noch ist es Angehörigen möglich diesen Vertrag, auf eigene Kosten zu erweitern oder zu verbessern. Aber der Wunsch des Vertragsnehmers steht im Vordergrund und kann nicht verändert werden.
Es gibt Bestattungsformen, die es nach dem eigenen Ableben schwierig oder unmöglich machen, das gewünscht Begräbnis zu erhalten. Um auch andere - nicht so gängige - Beisetzungsmöglichkeiten nutzen zu können, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag von Vorteil. Das Aschestreufeld z.B. ist eine Bestattung, die zu Lebzeiten bestimmt werden muss. Durch den Vertrag mit dem Bestatter wird auch gewährleistet, dass Hinterbliebene nur wenig Spielraum haben, die gewünschte Beisetzung so zu ändern, dass diese nicht mehr dem Wunsch entspricht.
Oft wird gefragt: Was passiert mit dem Vertrag wenn ich in ein Heim muss? Der Vorsorgevertrag hat natürlich erstmal weiter Bestand. Erst wenn das eigene Vermögen, durch eine Heimunterbringung, aufgebraucht ist werden die Unterbringungskosten durch den Sozialträger übernommen und geprüft ob weiteres Vermögen besteht. Hierfür muss ein Antrag bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden, dieser wird meistens durch das Heim oder den Sozialendienst veranlasst. Sollte der Vertrag bei dieser Prüfung als zu hoch abgeschlossen eingestuft werden müßte der Vertrag normalerweise aufgelöst werden. Wir von Bestattungen Merten aus Solingen schließen diese Verträge, wenn möglich, in Höhe des aktuellen durch die Kommune festgelegten Selbstbehalts ab. Das heißt für Sie, Ihr Vertrag bleibt weiter erhalten. Sollten denn noch Schwierigkeiten mit dem Sozialträger auftreten geht es meist um wenige hundert Euro, da können wir Helfen!
Als Bestatter Ihrer Wahl beraten und unterstützen wir von Bestattung Merten Sie in einem persönlichen Gespräch zu allen Fragen der Bestattungsvorsorge.
Sollten Sie Interesse an einer Bestattungsvorsorge haben und weitere Informationen wünschen, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch!