Trotz Pandemie für Sie da!
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Liebe Kundin, lieber Kunde,
unter Beachtung der AHA-Regel sind wir weitgehend uneingeschränt für sie da.
Bereiten Sie sich bitte vor dem Termin auf das Gespräch vor. Um Ihnen die vollständige Übergabe von Dokumenten zu erleichtern, haben wir hier eine entsprechende Liste bereitgestellt.
Wichtige Kundeninformationen zum Umgang mit
COVID-19
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 13
09.03.2022
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
alles neu macht dieses Jahr nicht der Mai sondern schon der März.
Im Einzelhandel und der Gatronomie ist die 2G-Regel gefallen, Kontaktbeschränkungen sind weitgehend aufgehoben und weitere Lockerungen sind angekündigt. Diese Lockerungen sind auf den Solinger Friedhöfen noch nicht vollständig angekommen. So gilt immer noch, mit Kontrolle, die 3G-Regel in den Kapellen, Trauergäste ohne Nachweis können der Trauerfeier im Aussenbereich beiwohnen. Für Geimpfte, Genesene und Getestete gilt in den Innenräumen weiter die Abstandsregel für Personen aus nicht gleichem Haushalt und die Maskenpflicht auch am Platz.
Ob hier weitere Lockerungen zu erwarten sind wird sich Zeigen. Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum ist die Situation für Trauerfeiern und Beisetzungen eher entspannt.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter Einhaltung der AHA-Regel möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
Chronik der Einschränkungen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 12
03.12.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz am 02.12.2021 gibt es neue Regelungen.
Wie den Medien zu entnehmen ist gilt im Einzelhandel, in NRW und den anderen Bundesländern, die 2G-Regel. Als Geschäftsinhaber ist man verpflichtet bei Einlass Kontrollen durchzuführen um hohe Strafen für sich und den Kunden zu vermeiden.
Das Bestattungswesen gehört zur Kritischen Infrastruktur oder gilt als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse, daher können wir die 3G-Regel anwenden. Wie oben bereits beschrieben, werden auch wir, sowohl bei Hausbesuchen bei Ihnen als auch Besucher in unserm Haus auf Impfzertifikat, Genesenennachweis oder Testnachweis prüfen.
Um nicht nur Sie, weitere Kunden und nicht zuletzt den Bestatter zu schützen, sondern auch um die Kontaktverfolgung zu erleichtern führen wir eine Besucherlist mit 14 tägiger Aufbewahrung.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter Einhaltung der AHA-Regel und 3G-Regel, möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 11
25.11.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Neue Regeln bei Trauerfeiern in NRW
In NRW gelten für Trauerfeiern seit Mittwoch, 24.11.2021 neue Regeln!
Die Nutzung von Friedhofskapellen ist unter der Einhaltung der 3G-Regel und des tragens einer FFP2 oder OP-Maske uneingeschränkt möglich. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch den Friedhofsträger kontrolliert. Es gilt im Innen- und Aussenbereich natürlich weiterhin die AHA-Regel.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter einhaltung der AHA-Regel, möglich wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist unsere Räumlichkeiten zu besuchen!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 10
21.10.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die Corona Pandemie löst langsam ihren Klammergriff. Einiges ist wieder erlaubt und wir kehren alle langsam zu einer Normalität zurück. Es gelten bei allen Friedhöfen in Solingen die 2G oder 3G Regel und das Tragen einer Maske bis zum Sitzplatz. Auch Hausbesuche für Trauergespräche sind wieder möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 09
24.06.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Helfen Sie die nächste Welle zuverhinden!
die Inzidenz sinkt immer weiter, die bestehenden Regeln werden überall gelockert. Auch auf den Friedhöfen in Solingen können nun im Aussenbereich wieder Trauerfeiern ohne Personenbeschränkung stattfinden. In den Kapellen gelten weiterhin die Beschränkungen. Die AHA-Regeln bleiben trotz sinkender Inzidenz bestehen.
Helfen Sie die nächste Welle zuverhinden!
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 08
06.02.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über eine geringfügige aber wichtige Änderung auf allen Friedhöfen in Solingen hinweisen.
Zu den bisher geltenden Regeln sind nun auch auf den Friedhöfen nur noch medizinische Masken erlaubt. Bitte bringen Sie ihre eigene FFP2-, FFP3- oder OP-Maske mit. Nicht mehr erlaubt sind somit Alltagsmasken wie Schal, Tuch oder Stoffmaske.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 07
16.12.2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Lockdown ist da!
Aus den aktuell geltenden Regeln leiten sich keine Änderungen bei Trauerfeiern ab.
Natürlich ist auch weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln obligatorisch. Wie in diesen Zeiten schon fast normal, kann Morgen alles anders sein. Um Ihren Wünschen nachzukommen stehen wir in engem Kontakt zu den Friedhofsträgern und Behörden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
Nachtrag zum - UPDATE 06
09.10.2020
Sehr geehrte Kunden,
die steigenden Fallzahlen haben den Kriesenstab der Stadt Solingen zur verschärfung der Maßnahmen veranlasst.
Wie der heutigen Tagespresse zu entnehmen ist dürfen Trauerfeiern, unter Einhaltung der AHA-Regeln, mit maximal 25 Teilnehmern stattfinden. Trauerfeiern mit mehr als 25 Gästen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Regeln sind, laut Medienbericht, erstmal bis 25. Oktober begrenzt. Weiter heißt es von Seiten der Stadt: „Sollte es extreme Steigerungsraten geben, werden wir schnell handeln und Anordnungen ausweiten“. Man werde Selbstverständlich auch Maßnahmen entschärfen, wenn die Gefährdungslage abnimmt und die Fallzahlen sinken.
Passen Sie auf sich auf, halten Sie die AHA-Regeln ein und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 06
07.10.2020
Sehr geehrte Kunden,
die steigenden Fallzahlen, auch in Solingen, lassen erwarten das bald wieder Beschränkungen bei Trauerfeiern verschärft werden. Wie diese ausfallen ist noch nicht klar.
Zur Zeit sind weiterhin die geltenden Bestimmungen gültig. Das heist Trauerfeiern in der Kapelle sind in der Pesonenzahl eingeschränkt oder nicht möglich. Trauerfeiern im Freien haben keine Personenbeschränkung. Mit Blick auf den Herbst und Winter werden Trauerfeiern im Freien weniger gefragt und möglich sein. Weiterhin ist eine Teilnehmerliste zu führen. Auch hier sind, wie in der Gastronomie, hohe Bußgelder bei falschen Angaben möglich. Die Abstands- und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Den Anweisungen der Ordnungsbehörden, des Friedhofspersonals und ihres Bestatters ist folge zu leisten. Bei Zuwiederhandlungen kann es im Einzelfall zu einen Abbruch der Trauerfeier führen.
Überlegen sie wer zur Trauerfeier eingeladen wird, stimmen dieses mit Ihrem Bestatter ab und verzichten Sie auf die Veröffentlichung des Termins. So können wir eine würdige, besinnliche und ruhige Trauerfeier gewähleisten.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 05
15.07.2020
Sehr geehrte Kunden,
Bei Trauerfeiern kehrt immer mehr Normalität zurück. Aktuell sind wieder Lockerungen nach der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 1. Juli 2020 eingetreten.
Auf Wunsch der Trauerfamilie kann sich ein Teil der Trauergemeinde zusätzlich vor der Trauerkapelle versammeln und so an der Trauerfeier teilnehmen. Für diese Versammlung vor der Kapelle gilt keine zahlenmäßige Begrenzung. Abstandsregeln (1,5 m) und Hygienevorschriften sind aber einzuhalten. Das dauerhafte Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist vor der Kapelle sowie am Grab nicht notwendig.
Falls die Möglichkeit besteht und es von der Trauerfamilie vorher gewünscht wurde, kann die Trauerfeier über Außenlautsprecher vor die Kapelle übertragen werden.
Diesbezügliche Wünsche müssen im Vorfeld der Trauerfeier mit dem Bestatter abgesprochen werden. Wir werden Ihre Wünsche mit der Friedhofsverwaltung abklären und nach Möglichkeit umsetzen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 04
19.06.2020
Sehr geehrte Kunden,
immer mehr Normalität kehrt zurück. Für Trauerfeiern sind aktuell keine weiteren Lockerungen seit dem 17.05.2020 eingetreten.
Allmählich kehren auch wir, in unseren Geschäftsabläufen, zur Normalität zurück. Das heist für Sie: Mit Rücksicht auf die Hygieneregeln kann der Kundenkontakt, in unseren Räumen oder auch bei Ihnen Zuhause, wieder uneingeschränkt stattfinden.
Weiterhin halten wir Sie auf dem Laufenden wenn sich Regeln ändern.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 03
17.05.2020
Sehr geehrte Kunden,
wir sind wieder einen Schritt weiter in Richtung Normalität. Daher verändert sich jetzt auch etwas auf den Friedhöfen.
Die kirchlichen und städtische Friedhofsträger haben sich darauf geeinigt die Friedhofskapellen für Trauerfeiern wieder zu öffnen!
Ab Montag 18.05.2020 dürfen die meisten Kappelen auf Friedhöfen, mit dem folgenden Regeln, genutzt werden. In den Kapellen gilt: Trauergäste müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, bis sie auf ihrem Platz sind, dann darf er abgenommen werden und selbstverständlich muss der Abstand von 1,5m einhalten werden. Das Singen von Liedern in den Kapellen ist untersagt.
In allen geöffneten Kapellen steht Desifektonsmittel für die Trauergäste bereit.
Die Personenzahl die an Trauerfeiern in den Friedhofskapellen teilnehmen darf hängt von der Größe der jeweiligen Kapelle ab und wird durch den Friedhofsträger vorgegeben. Für Trauerfeiern draußen, die wir Ihnen weiterhin empfehlen, gelten die bisherigen Regeln (max. 25 Personen). Sprechen Sie uns oder die Friedhofsverwaltungen an um nähere Informationen zu erhalten. Die oben angegebenen Änderungen beziehen sich auf die städtischen und evangelischen Friedhöfe. Diese Friedhofsverwaltungen haben die neu geltenden Regeln per Rundschreiben bekanntgegeben. Auch die katholische Kirche hat Beschränkungen aufgehoben, diese sind aber bisher nicht offiziell bestätigt und bedürfen im Einzelfall der Nachfrage beim zuständigen Pfarrbüro.
Bei Neuigkeiten zu den geltenden Regeln werden wir Sie hier weiter Informieren.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 02
27.04.2020
Sehr geehrte Kunden,
Die kirchlichen und städtische Friedhofsträger haben sich, mit der Lockerungen der aktuellen Beschränkungen im Einzelhandel,darauf geeinigt auch die starken Beschränkungen bei Trauerfeiern zu lockern.
Seit Montag 27.04.2020 dürfen jetzt 25 Personen, mit dem weiterhin geltenden Abstandsgebot von 1,5 Metern, einer Trauerfeier beiwohnen. Die Friedhofskapellen bleiben bis auf weiteres geschlossen, somit sind Trauerfeiern vor der Kapelle abzuhalten. Wie schon seit einigen Wochen werden Teilnehmerlisten der Trauergäste geführt und Personen die dort nicht aufgefüht sind müssen abgewiesen werden.
Zur Zeit wird darüber gesprochen ob und wie auch die Friedhofskapellen für Beerdigungen geöffnet werden können.
Wir halten sie weiterhin über die Einschränkungen bei Bestattungen auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 01
16.04.2020
Sehr geehrte Kunden,
nach dem Beschlusspapier der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 ist mit einer lockerung der Kontaktbeschränkung auf Friedhöfen während der Trauerfeier weiterhin nicht zu rechnen. Trauerfeiern werden aber zur Zeit, mit den bisherigen Beschänkungen möglich sein. Nach den angekündigten Gesprächen mit den Glaubensgemeinschaften sind Verschärfungen der Regeln bei Trauerfeiern nicht auszuschließen.
Auszug aus dem Beschlusspapier
der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Beschluss
TOP 2 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Punkt 12.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION
31.03.2020
Sehr geehrte Kunden,
unser Bestattungshaus ist auch in der Corona-Krise, bis auf weiteres, für Sie da.
Um uns, unsere Mitarbeiter und Sie zu schützen, werden wir den persönlichen Kontakt soweit wie möglich reduzieren. Selbstverständlich führen wir mit Ihnen ein einmaliges persönliches Trauergespräch, in dem wir uns bestmöglich schützen. Weitere Kontakte finden dann telefonisch statt.
Bedingt durch die Vorgaben der Kommunen der Kirchengemeinden und der Friedhofsträger sind Bestattungen zur Zeit zwar noch möglich, jedoch nur mit starken Einschränkungen. Die Aufbahrung von Särgen und Urnen findet ausschließlich im Freien statt und ist auf den engsten Familienkreis beschränkt. Ein Gespräch mit dem Priester oder Redner wird nur telefonisch geführt. Damit Angehörige an einer Trauerfeier teilnehmen können, ist die Eintragung in eine Teilnehmerliste für die Gesundheitsbehörden zwingend erforderlich. Wir laden Freunde, Nachbarn und Bekannte dazu ein ihre Anteilnahme schriftlich oder telefonisch zum Ausdruck zu bringen.
Urnenbeisetzungen können relativ problemlos auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und auch über die gesetzlichen Fristen hinaus verlängert werden.
Die Lage und die Regelungen können sich jederzeit ändern. Bitte haben Sie Verständnis das eine heutige Zusage morgen hinfällig sein kann.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen