Bestattungskosten - Wir von Bestattungen Merten aus Solingen machen Kosten transparent!
Basiskosten einer Beerdigung
Die Höhe der Bestattungskosten hängt stark von den individuellen Wünschen und Ansprüchen an eine würdevollen Bestattung ab. Viele Angehörige haben feste Vorstellungen an ein angemessenes Begräbnis oder aber der Verstorbene hat noch zu Lebzeiten Wünsche zu seiner Beerdigung geäussert. Die Kosten für eine Bestattung setzen sich zum einen aus den Basiskosten - resultierend aus der Bestattungspflicht - und den Kosten für die Umsetzung der individuellen Wünsche zusammen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen den Kosten für:
das Bestattungsinstitut
den persönlichen Aufwand für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste sowie die evtl. Wohnungsauflösung des Verstorbenen
den Friedhof (Grabplatz, das Öffnen/Schließen der Grabstelle, das Abräumen der Kränze)
die Gestaltung (Steinmetz), die Bepflanzung (Gärtner) der Grabstelle sowie der zu erwartenden Grabpflegekosten
Da wir eine Leistungs- und Abrechnungstransparenz für äußerst wichtig erachten, errechnen wir von Bestattungen Merten aus Solingen Ihnen gerne ein ganz persönliches, detailliertes Kosten-Profil. Um keine versteckten Zusatzkosten für Sie entstehen zu lassen, bieten wir unsere Leistungen mit einem pauschalen Paketpreis an. Das macht die Kosten für Sie transparent!
Ein Preisüberblick - Basiskosten der verschiedenen Bestattungsarten
Um Ihnen einen Überblick über die Bestattungskosten geben zu können, haben wir von Bestattungen Merten ein Basispreissegment erstellt, mit dem eine Bestattung Ihres Angehörigen möglich ist. In diesen Preisen sind alle nötigen Kosten bis zum Abschluss der Bestattung enthalten.
Basis Erdbestattung
In dem Preis einer - in einfachster Form - durchgeführten Erdbestattung sind enthalten:
alle Basiskosten, wie Abmeldungen bei dem zuständigen Standesamt, der Krankenkasse und der Rente
der Sarg, die hygienische Versorgung, Einbettung, Deckengarnitur, Sterbetalar (Ankeiden mit eigener Kleidung exkl.
innerstädtische Abholung inkl. Klimaraum und Überführung zum Friedhof
Vorbereitung der Trauerfeier
In der Basisbestattung wird die Auswahl der meisten Accessoires durch das Bestattungsinstitut vorgegeben. Darunter fallen die Preisklasse des Sarges oder der Urne sowie der Trauerfeier.
Preise enthalten keine Friedhofsgebühren.
Preis: ab 4800 €
Basis Feuerbestattung:
In dem Preis einer Feuerbestattung sind enthalten:
alle Basiskosten, wie Abmeldungen bei dem zuständigen Standesamt, der Krankenkasse und der Rente
der Einäscherungssarg und die Urne
die hygienische Versorgung, Einbettung, Deckengarnitur, Sterbetalar
innerstädtische Abholung am Sterbeort inkl. Klimaraum und Überführung zum Friedhof sowie Kremation
Vorbereitung der Trauerfeier
In der Basisbestattung werden die meisten Accessoires, wie Preisklasse des Sarges oder der Urne, der Trauerfeier, durch das Bestattungsinstitut vorgegeben.
Preise enthalten keine Friedhofsgebühren.
Preis: ab 4400 €
Premium Bestattung
Bei einer Bestattung im Premium-Segment haben Sie unter anderem selbstverständlich die freie Auswahl aller Accessoires. Im persönlichen Gespräch können wir von Bestattung Merten Ihnen gerne eine Kostenaufstellung für die Beerdigung Ihres Angehörigen nach individuellen Vorgaben oder einem Kostenrahmen erstellen. Mehr Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung.
Die Bestattungspflicht in Deutschland
In Deutschland gilt die sogenannte Bestattungspflicht. Wenn jemand stirbt, sind die Angehörigen für die Bestattung verantwortlich. Die rechtzeitige Auswahl eines Bestatters kann hier Kosten sparen. Per Ordnungsverfügung können Angehörige und Erben durch die kommunalen Ordnungsbehörden zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet und im Einzelfall zusätzlich mit Ordnungsgeldern belegt werden. Durch Ausschlagung des Erbes erlischt nicht gleichzeitig die Verpflichtung zur Bestattung des Angehörigen oder Erblassers. Die Kosten der Bestattung sind von dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeit zu tragen (§ 1968 BGB). Dies gilt auch dann, wenn kein Nachlass vorhanden ist, der für die Bezahlung der Kosten ausreicht, weil Erben für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Rangfolge nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW sind im folgenden: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Der Sozialhilfeträger übernimmt die Bestattungskosten nur, wenn dies dem bestattungspflichtigen Verwandten aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Fehlende Nähe zwischen Geschwistern allein führt beispielsweise nicht zur Unzumutbarkeit.
In einem Streitfall entschied das Hessische Landessozialgericht, dass eine Frau die Bestattung ihres Bruders zahlen müsse. Die Richter begründeten dies damit, dass eine fehlende Nähe des Bestattungsverpflichteten zum Verstorbenen nicht zu einer persönlichen Unzumutbarkeit der Kostentragung führt, da in diesem Fall kein schweres Unrecht gegen den Verpflichteten durch den Verstorbenen vorliegt (z.B. Körperverletzungen, sexueller Missbrauch, grobe Verletzung von Unterhaltspflichten). Solche Verfehlungen können zu einer Unzumutbarkeit im Sinne des § 74 SGB XII führen. Die Richter erklärten weiter, dass der von der Frau angegebene Grund (fehlende Nähe), in der heutigen Zeit, in der gelockerte familiäre Verhältnisse nichts ungewöhnliches sind, dazu führen würde, dass der Staat und damit die Allgemeinheit in vielen Fällen die Bestattungskosten tragen müsste.