Bestattungskosten in Solingen
Was kostet eine Bestattung in Solingen? Die Bestattungskosten hängen von der Bestattungsart, den gewünschten Leistungen und den persönlichen Vorstellungen ab.
Zu den Kosten einer Bestattung gehören neben den Leistungen des Bestatters unter anderem Friedhofsgebühren sowie mögliche Kosten für Trauerfeier, Floristik und Grabgestaltung.
Bestattungen Merten informiert Sie transparent über die zu erwartenden Kosten. Für unsere eigenen Leistungen bieten wir übersichtliche Paketpreise und erstellen Ihnen eine persönliche Kostenaufstellung.
Wie setzen sich Bestattungskosten zusammen?
Die Höhe der Bestattungskosten hängt stark von den individuellen Wünschen und Vorstellungen für eine würdevolle Bestattung ab. Viele Angehörige haben feste Vorstellungen von einem angemessenen Begräbnis oder der Verstorbene hat bereits zu Lebzeiten Wünsche zu seiner Bestattung geäußert.
Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören insbesondere:
- die Leistungen des Bestattungsinstituts
- persönliche Ausgaben beispielsweise für Blumen, Traueranzeigen, Drucksachen, die Bewirtung der Trauergäste oder eine mögliche Wohnungsauflösung
- Friedhofsgebühren, beispielsweise für die Grabstätte sowie das Öffnen und Schließen des Grabes
- Kosten für Grabgestaltung, Steinmetzarbeiten, Bepflanzung und spätere Grabpflege
Da wir eine transparente Leistungs- und Kostenaufstellung für besonders wichtig halten, erstellen wir Ihnen gerne eine persönliche und detaillierte Kostenübersicht. Unsere eigenen Leistungen bieten wir mit übersichtlichen Paketpreisen an. So können Sie bereits im Vorfeld erkennen, welche Kosten für die gewünschten Leistungen entstehen.
Bestattungskosten verschiedener Bestattungsarten
Um Ihnen eine erste Orientierung zu den Bestattungskosten zu geben, haben wir Basispreise zusammengestellt, mit denen eine Bestattung eines Angehörigen durchgeführt werden kann. In diesen Preisen sind die jeweils genannten Leistungen von Bestattungen Merten enthalten.
Anonyme Bestattung
Anonyme Urnenbestattungen bieten wir zum Festpreis an.
Enthalten sind Abmeldungen beim zuständigen Standesamt, bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung, Sarg, hygienische Versorgung, Einbettung, Deckengarnitur, Sterbetalar, Grabstelle, innerstädtische Abholung einschließlich Klimaraum und Überführung.
Festpreis: 4.000 €
Basis Erdbestattung
Im Preis einer in einfacher Form durchgeführten Erdbestattung sind enthalten:
- Abmeldungen beim zuständigen Standesamt, bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung
- Sarg, hygienische Versorgung, Einbettung, Deckengarnitur und Sterbetalar; das Ankleiden mit eigener Kleidung ist nicht enthalten
- innerstädtische Abholung einschließlich Klimaraum und Überführung zum Friedhof
- Vorbereitung der Trauerfeier
Bei der Basisbestattung wird die Auswahl bestimmter Ausstattungsmerkmale durch das Bestattungsinstitut vorgegeben. Dazu gehören beispielsweise die Preisklasse des Sarges sowie der Umfang der Trauerfeier.
Friedhofsgebühren sind in diesem Preis nicht enthalten.
Preis: ab 5.000 €
Basis Feuerbestattung
Im Preis einer Feuerbestattung sind enthalten:
- Abmeldungen beim zuständigen Standesamt, bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung
- Einäscherungssarg und Urne
- hygienische Versorgung, Einbettung, Deckengarnitur und Sterbetalar
- innerstädtische Abholung am Sterbeort einschließlich Klimaraum, Überführung und Kremation
- Vorbereitung der Trauerfeier
Bei der Basisbestattung wird die Auswahl bestimmter Ausstattungsmerkmale durch das Bestattungsinstitut vorgegeben. Dazu gehören beispielsweise die Preisklasse des Sarges und der Urne sowie der Umfang der Trauerfeier.
Friedhofsgebühren sind in diesem Preis nicht enthalten.
Preis: ab 4.700 €
Premium-Bestattung
Bei einer Bestattung im Premium-Segment haben Sie unter anderem die freie Auswahl der gewünschten Ausstattung. Im persönlichen Gespräch erstellt Bestattungen Merten Ihnen gerne eine individuelle Kostenaufstellung nach Ihren Vorstellungen oder einem vorgegebenen Kostenrahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung.
Bestattungspflicht und Kostentragung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Wer für die Bestattung verantwortlich ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. In Nordrhein-Westfalen bestimmt § 8 des Bestattungsgesetzes NRW die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen. Dazu gehören insbesondere Ehegatten und Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Die Ausschlagung einer Erbschaft beseitigt nicht automatisch eine bestehende öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer die Kosten der Bestattung letztlich zu tragen hat. Nach § 1968 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Unter bestimmten Voraussetzungen können erforderliche Bestattungskosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen werden, wenn der zur Kostentragung verpflichteten Person die Übernahme der Kosten nicht zugemutet werden kann. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Auch persönliche Umstände können bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eine Rolle spielen. Eine lediglich fehlende persönliche Nähe zum Verstorbenen reicht dafür jedoch nicht zwangsläufig aus. Die konkrete Beurteilung richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
Bestattungen Merten informiert Sie transparent über die Kosten einer Bestattung und erstellt Ihnen auf Wunsch eine persönliche Kostenaufstellung entsprechend der gewünschten Bestattungsart und Leistungen.