Die Erdbestattung als Beisetzungsart
Die Erdbestattung ist die traditionellste Beisetzungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Sie muss in NRW innerhalb einer Frist von 8 Tagen durchgeführt werden. Es muss hierfür eine Grabstätte vorhanden sein oder neu erworben werden. Bei einer Sargbeisetzung wird der Sarg nach der Trauerfeier in der Regel von 6 Sargträgern zu der Grabstelle gebracht und dort in das hier für ausgehobene und mit grünen Matten ausgeschlagene Grab abgelassen. Nach dem Ablassen können sich die Trauergäste noch von dem Verstorbenen verabschieden, in dem sie etwas Erde, Blütenblätter oder auch mitgebrachte Blumen in das Grab werfen und einen Augenblick verweilen. Wir von Bestattungen Merten aus Solingen planen mit Ihnen zusammen die Trauerfeier mit Grabgang im persönlichen Gespräch und setzen das Besprochene am Beisetzungstermin für Sie um.
Noch ein paar Informationen für Interessierte:
Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich. Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin. Die Frist, in der die Erdbestattung erfolgt sein muss, weicht unter den Bundesländern teils erheblich ab. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann in einigen Bundesländern durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Eine Beisetzung vor Ablauf von 48 Stunden ist auf Antrag auch möglich, wenn der Tod durch fortgeschrittene Verwesung oder durch mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen als sicher angesehen werden kann. Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz. Insbesondere aus hygienischen Gründen wurde die in vielen Kulturen genutzte Erdbestattung auf besondere Flächen verwiesen. Im Verbreitungsgebiet des Christentums wurden die Verstorbenen zunächst auf den Kirchhöfen, meist in der Nähe der Kirche der Gemeinde, bestattet. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte wurden die benötigten Flächen knapp. Um wilde Bestattungen zu vermeiden, wurde aus hygienischen Gründen der Friedhofszwang eingeführt. Unter Friedhofszwang wird eine Vorschrift verstanden, die es verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also den Sarg mit Leiche oder die Urne mit Asche) an einem anderen Ort als auf einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, dem Friedhof, aufzubewahren.