Aushändigung von Urnen an Angehörige in Solingen

Viele Angehörige fragen sich, ob sie die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen und dort dauerhaft aufbewahren dürfen.

In Nordrhein-Westfalen ist die freie Verfügung über die Totenasche grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die Beisetzung gelten die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes NRW.

Bestattungen Merten berät Sie in Solingen zur Aushändigung von Urnen und zu den rechtlich möglichen Formen der Beisetzung und Ascheverwendung.

Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen muss das dauerhaft versiegelte Behältnis mit der Totenasche grundsätzlich beigesetzt werden. Eine dauerhafte Aufbewahrung der Urne zu Hause ist daher in NRW nicht ohne Weiteres möglich.

Eine Urne kann Angehörigen oder ihren Beauftragten unter bestimmten Voraussetzungen zur Beförderung an den vorgesehenen Beisetzungsort ausgehändigt werden. Dadurch entsteht jedoch kein allgemeines Recht, frei über die Totenasche zu verfügen.

Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, hängt vom gewünschten Umgang mit der Asche und den dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb eines Friedhofs?

Das Bestattungsgesetz NRW sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Beisetzung oder Verstreuung der Totenasche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs vor. Dafür ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Verstorbene diese Form der Beisetzung verfügt hat. Außerdem muss der vorgesehene Beisetzungsort rechtlich geeignet sein, die Totenwürde gewahrt bleiben und der Ort dauerhaft öffentlich zugänglich sein.

Der eigene Garten erfüllt diese Voraussetzungen daher nicht automatisch. Ob eine solche Beisetzung genehmigt werden kann, muss immer für den konkreten Einzelfall geprüft werden.

Aushändigung der Urne und alternative Beisetzungsformen

Hinter dem Wunsch nach einer Aushändigung der Urne steht häufig der Wunsch nach einer besonders persönlichen oder naturnahen Form des Abschieds. Dafür können je nach den persönlichen Vorstellungen verschiedene Beisetzungsarten infrage kommen.

Möglichkeiten sind beispielsweise eine Seebestattung, eine Beisetzung auf einem Aschestreufeld oder andere zulässige Formen der Urnenbeisetzung. Auch Beisetzungsformen im Ausland können andere rechtliche Möglichkeiten bieten als in Nordrhein-Westfalen.

Welche Variante geeignet ist, sollte vor der Einäscherung und Beisetzung geklärt werden. Besteht bereits zu Lebzeiten ein besonderer Wunsch zum späteren Umgang mit der eigenen Asche, ist es sinnvoll, diesen im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festzuhalten.

Aushändigung von Urnen mit Bestattungen Merten in Solingen

Wir beraten Sie persönlich, wenn Sie besondere Wünsche zur Aufbewahrung, Überführung oder Beisetzung der Asche eines Verstorbenen haben.

Bestattungen Merten prüft mit Ihnen, welche Möglichkeiten für den gewünschten Beisetzungsort bestehen und welche Genehmigungen oder organisatorischen Schritte dafür erforderlich sind.

Auch wenn eine gewünschte Form der Beisetzung in Nordrhein-Westfalen nicht möglich sein sollte, können wir gemeinsam nach einer rechtlich zulässigen Alternative suchen, die den persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen möglichst nahekommt.

Bestattungen Merten – seit 1973 Ihr Bestatter für Feuerbestattungen und Urnenbeisetzungen in Solingen.

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