Die Aushändigung von Urnen an Angehörige als Beisetzungsart
Kann die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause genommen werden?
Diese Frage ist zwar grundsätzlich mit "Ja" zu beantworten, doch muss eine Kremation im Ausland vorausgehen. Bitte Sprechen Sie in Solingen, Bestattungen Merten hierauf an. Der Bestatter wird Ihnen erläutern wie in diesem speziellen Fall zu verfahren ist. Die Aushändigung von Urnen an Angehörige als Beisetzungsart ist nicht üblich.
Grundsätzlich ist nach dem Bestattungsgesetz in NRW die freie Verfügung über die Totenasche nicht erlaubt. Der verbleib der Asche muss, zur erbringung der geltenden Beisetzunspflicht, nachgewiesen werden. Unter ganz besonderen Voraussetzungen kann eine Sondergenehmigung eingeholt werden um die Totenache z.B. in einer privaten Gruft oder einem Klostergarten beizusetzten. Um diese Genhmigung zu erhalten zu können ist der dauerhafte öffentliche Zugang zur Grabstelle mindestens zu gewährleisten, damit ist der heimische Garten keine Option. Die verpflichtung den Friedhof für eine Bestattung zu nutzen gilt bundesweit, eine Ausnahme hiervon hat beispielsweise die Seebestattung.
Etisch ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen sicherlich bedenklich. Rechtlich liegt, in Deutschland, auf jedem Fall eine Störung der Toterruhe vor.
Wir denken das die allgemeine Friedhofspflicht, den Friedhöfen und und ihrer Preispolitik, in die Hände spielt. Verstorbenen wird dadurch oft nicht der letzte Wille erfüllt. Von alten Solingern werden wir manchmal gefragt ob die Möglichkeit besteht in der Wupper bestattet zu werden, dazu können wir nur sagen: "NEIN" nicht auf legalem Wege. Diese Möglichkeit der Bestattung wird durch den Gesetzgeber in Deutschland ausgeschlossen. Für die Bestattung auf einem Fluss bietet sich die Maas bei Venlo an, den in den Niederlanden ist diese Bestattungsform erlaubt. Wir bieten auch diese Bestattungsart an. Wir sind weiter der Meinung das eine Aushändigung der Asche gegen eine Gebühr, als Art einer Schutzgebühr, der Kommune möglich sein sollte und mit dem Nachweis über den Verbleib der Totenasche gekoppelt ist. Auf diese weise würden die Wünsche und Vorstellungen vieler Verstorbenen legal erfüllt werden können. Nicht einverstanden sind wir mit der Aushändigung aus Finanziellen Gründen, um die Asche möglichst günstig zu Entsorgen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren Sie einen perönlichen Beratungstermin mit Bestattungen Merten aus Solingen.