Trotz Pandemie für Sie da!
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Liebe Kundin, lieber Kunde,
unter Beachtung der AHA-Regel sind wir weitgehend uneingeschränt für sie da.
Bereiten Sie sich bitte vor dem Termin auf das Gespräch vor. Um Ihnen die vollständige Übergabe von Dokumenten zu erleichtern, haben wir hier eine entsprechende Liste bereitgestellt.
Wichtige Kundeninformationen zum Umgang mit
COVID-19
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 13
09.03.2022
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
alles neu macht dieses Jahr nicht der Mai sondern schon der März.
Im Einzelhandel und der Gatronomie ist die 2G-Regel gefallen, Kontaktbeschränkungen sind weitgehend aufgehoben und weitere Lockerungen sind angekündigt. Diese Lockerungen sind auf den Solinger Friedhöfen noch nicht vollständig angekommen. So gilt immer noch, mit Kontrolle, die 3G-Regel in den Kapellen, Trauergäste ohne Nachweis können der Trauerfeier im Aussenbereich beiwohnen. Für Geimpfte, Genesene und Getestete gilt in den Innenräumen weiter die Abstandsregel für Personen aus nicht gleichem Haushalt und die Maskenpflicht auch am Platz.
Ob hier weitere Lockerungen zu erwarten sind wird sich Zeigen. Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum ist die Situation für Trauerfeiern und Beisetzungen eher entspannt.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter Einhaltung der AHA-Regel möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
Chronik der Einschränkungen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 12
03.12.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz am 02.12.2021 gibt es neue Regelungen.
Wie den Medien zu entnehmen ist gilt im Einzelhandel, in NRW und den anderen Bundesländern, die 2G-Regel. Als Geschäftsinhaber ist man verpflichtet bei Einlass Kontrollen durchzuführen um hohe Strafen für sich und den Kunden zu vermeiden.
Das Bestattungswesen gehört zur Kritischen Infrastruktur oder gilt als Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse, daher können wir die 3G-Regel anwenden. Wie oben bereits beschrieben, werden auch wir, sowohl bei Hausbesuchen bei Ihnen als auch Besucher in unserm Haus auf Impfzertifikat, Genesenennachweis oder Testnachweis prüfen.
Um nicht nur Sie, weitere Kunden und nicht zuletzt den Bestatter zu schützen, sondern auch um die Kontaktverfolgung zu erleichtern führen wir eine Besucherlist mit 14 tägiger Aufbewahrung.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter Einhaltung der AHA-Regel und 3G-Regel, möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 11
25.11.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Neue Regeln bei Trauerfeiern in NRW
In NRW gelten für Trauerfeiern seit Mittwoch, 24.11.2021 neue Regeln!
Die Nutzung von Friedhofskapellen ist unter der Einhaltung der 3G-Regel und des tragens einer FFP2 oder OP-Maske uneingeschränkt möglich. Die Einhaltung der 3G-Regel wird durch den Friedhofsträger kontrolliert. Es gilt im Innen- und Aussenbereich natürlich weiterhin die AHA-Regel.
Unsere Hausbesuche für Trauergespräche bleiben, unter einhaltung der AHA-Regel, möglich wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist unsere Räumlichkeiten zu besuchen!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 10
21.10.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die Corona Pandemie löst langsam ihren Klammergriff. Einiges ist wieder erlaubt und wir kehren alle langsam zu einer Normalität zurück. Es gelten bei allen Friedhöfen in Solingen die 2G oder 3G Regel und das Tragen einer Maske bis zum Sitzplatz. Auch Hausbesuche für Trauergespräche sind wieder möglich!
Bleiben Sie weiterhin gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 09
24.06.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Helfen Sie die nächste Welle zuverhinden!
die Inzidenz sinkt immer weiter, die bestehenden Regeln werden überall gelockert. Auch auf den Friedhöfen in Solingen können nun im Aussenbereich wieder Trauerfeiern ohne Personenbeschränkung stattfinden. In den Kapellen gelten weiterhin die Beschränkungen. Die AHA-Regeln bleiben trotz sinkender Inzidenz bestehen.
Helfen Sie die nächste Welle zuverhinden!
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 08
06.02.2021
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über eine geringfügige aber wichtige Änderung auf allen Friedhöfen in Solingen hinweisen.
Zu den bisher geltenden Regeln sind nun auch auf den Friedhöfen nur noch medizinische Masken erlaubt. Bitte bringen Sie ihre eigene FFP2-, FFP3- oder OP-Maske mit. Nicht mehr erlaubt sind somit Alltagsmasken wie Schal, Tuch oder Stoffmaske.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 07
16.12.2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Lockdown ist da!
Aus den aktuell geltenden Regeln leiten sich keine Änderungen bei Trauerfeiern ab.
Natürlich ist auch weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln obligatorisch. Wie in diesen Zeiten schon fast normal, kann Morgen alles anders sein. Um Ihren Wünschen nachzukommen stehen wir in engem Kontakt zu den Friedhofsträgern und Behörden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
Nachtrag zum - UPDATE 06
09.10.2020
Sehr geehrte Kunden,
die steigenden Fallzahlen haben den Kriesenstab der Stadt Solingen zur verschärfung der Maßnahmen veranlasst.
Wie der heutigen Tagespresse zu entnehmen ist dürfen Trauerfeiern, unter Einhaltung der AHA-Regeln, mit maximal 25 Teilnehmern stattfinden. Trauerfeiern mit mehr als 25 Gästen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Regeln sind, laut Medienbericht, erstmal bis 25. Oktober begrenzt. Weiter heißt es von Seiten der Stadt: „Sollte es extreme Steigerungsraten geben, werden wir schnell handeln und Anordnungen ausweiten“. Man werde Selbstverständlich auch Maßnahmen entschärfen, wenn die Gefährdungslage abnimmt und die Fallzahlen sinken.
Passen Sie auf sich auf, halten Sie die AHA-Regeln ein und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 06
07.10.2020
Sehr geehrte Kunden,
die steigenden Fallzahlen, auch in Solingen, lassen erwarten das bald wieder Beschränkungen bei Trauerfeiern verschärft werden. Wie diese ausfallen ist noch nicht klar.
Zur Zeit sind weiterhin die geltenden Bestimmungen gültig. Das heist Trauerfeiern in der Kapelle sind in der Pesonenzahl eingeschränkt oder nicht möglich. Trauerfeiern im Freien haben keine Personenbeschränkung. Mit Blick auf den Herbst und Winter werden Trauerfeiern im Freien weniger gefragt und möglich sein. Weiterhin ist eine Teilnehmerliste zu führen. Auch hier sind, wie in der Gastronomie, hohe Bußgelder bei falschen Angaben möglich. Die Abstands- und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Den Anweisungen der Ordnungsbehörden, des Friedhofspersonals und ihres Bestatters ist folge zu leisten. Bei Zuwiederhandlungen kann es im Einzelfall zu einen Abbruch der Trauerfeier führen.
Überlegen sie wer zur Trauerfeier eingeladen wird, stimmen dieses mit Ihrem Bestatter ab und verzichten Sie auf die Veröffentlichung des Termins. So können wir eine würdige, besinnliche und ruhige Trauerfeier gewähleisten.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 05
15.07.2020
Sehr geehrte Kunden,
Bei Trauerfeiern kehrt immer mehr Normalität zurück. Aktuell sind wieder Lockerungen nach der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 1. Juli 2020 eingetreten.
Auf Wunsch der Trauerfamilie kann sich ein Teil der Trauergemeinde zusätzlich vor der Trauerkapelle versammeln und so an der Trauerfeier teilnehmen. Für diese Versammlung vor der Kapelle gilt keine zahlenmäßige Begrenzung. Abstandsregeln (1,5 m) und Hygienevorschriften sind aber einzuhalten. Das dauerhafte Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist vor der Kapelle sowie am Grab nicht notwendig.
Falls die Möglichkeit besteht und es von der Trauerfamilie vorher gewünscht wurde, kann die Trauerfeier über Außenlautsprecher vor die Kapelle übertragen werden.
Diesbezügliche Wünsche müssen im Vorfeld der Trauerfeier mit dem Bestatter abgesprochen werden. Wir werden Ihre Wünsche mit der Friedhofsverwaltung abklären und nach Möglichkeit umsetzen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 04
19.06.2020
Sehr geehrte Kunden,
immer mehr Normalität kehrt zurück. Für Trauerfeiern sind aktuell keine weiteren Lockerungen seit dem 17.05.2020 eingetreten.
Allmählich kehren auch wir, in unseren Geschäftsabläufen, zur Normalität zurück. Das heist für Sie: Mit Rücksicht auf die Hygieneregeln kann der Kundenkontakt, in unseren Räumen oder auch bei Ihnen Zuhause, wieder uneingeschränkt stattfinden.
Weiterhin halten wir Sie auf dem Laufenden wenn sich Regeln ändern.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 03
17.05.2020
Sehr geehrte Kunden,
wir sind wieder einen Schritt weiter in Richtung Normalität. Daher verändert sich jetzt auch etwas auf den Friedhöfen.
Die kirchlichen und städtische Friedhofsträger haben sich darauf geeinigt die Friedhofskapellen für Trauerfeiern wieder zu öffnen!
Ab Montag 18.05.2020 dürfen die meisten Kappelen auf Friedhöfen, mit dem folgenden Regeln, genutzt werden. In den Kapellen gilt: Trauergäste müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, bis sie auf ihrem Platz sind, dann darf er abgenommen werden und selbstverständlich muss der Abstand von 1,5m einhalten werden. Das Singen von Liedern in den Kapellen ist untersagt.
In allen geöffneten Kapellen steht Desifektonsmittel für die Trauergäste bereit.
Die Personenzahl die an Trauerfeiern in den Friedhofskapellen teilnehmen darf hängt von der Größe der jeweiligen Kapelle ab und wird durch den Friedhofsträger vorgegeben. Für Trauerfeiern draußen, die wir Ihnen weiterhin empfehlen, gelten die bisherigen Regeln (max. 25 Personen). Sprechen Sie uns oder die Friedhofsverwaltungen an um nähere Informationen zu erhalten. Die oben angegebenen Änderungen beziehen sich auf die städtischen und evangelischen Friedhöfe. Diese Friedhofsverwaltungen haben die neu geltenden Regeln per Rundschreiben bekanntgegeben. Auch die katholische Kirche hat Beschränkungen aufgehoben, diese sind aber bisher nicht offiziell bestätigt und bedürfen im Einzelfall der Nachfrage beim zuständigen Pfarrbüro.
Bei Neuigkeiten zu den geltenden Regeln werden wir Sie hier weiter Informieren.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 02
27.04.2020
Sehr geehrte Kunden,
Die kirchlichen und städtische Friedhofsträger haben sich, mit der Lockerungen der aktuellen Beschränkungen im Einzelhandel,darauf geeinigt auch die starken Beschränkungen bei Trauerfeiern zu lockern.
Seit Montag 27.04.2020 dürfen jetzt 25 Personen, mit dem weiterhin geltenden Abstandsgebot von 1,5 Metern, einer Trauerfeier beiwohnen. Die Friedhofskapellen bleiben bis auf weiteres geschlossen, somit sind Trauerfeiern vor der Kapelle abzuhalten. Wie schon seit einigen Wochen werden Teilnehmerlisten der Trauergäste geführt und Personen die dort nicht aufgefüht sind müssen abgewiesen werden.
Zur Zeit wird darüber gesprochen ob und wie auch die Friedhofskapellen für Beerdigungen geöffnet werden können.
Wir halten sie weiterhin über die Einschränkungen bei Bestattungen auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION - UPDATE 01
16.04.2020
Sehr geehrte Kunden,
nach dem Beschlusspapier der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 ist mit einer lockerung der Kontaktbeschränkung auf Friedhöfen während der Trauerfeier weiterhin nicht zu rechnen. Trauerfeiern werden aber zur Zeit, mit den bisherigen Beschänkungen möglich sein. Nach den angekündigten Gesprächen mit den Glaubensgemeinschaften sind Verschärfungen der Regeln bei Trauerfeiern nicht auszuschließen.
Auszug aus dem Beschlusspapier
der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Beschluss
TOP 2 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Punkt 12.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
WICHTIGE KUNDENINFORMATION
31.03.2020
Sehr geehrte Kunden,
unser Bestattungshaus ist auch in der Corona-Krise, bis auf weiteres, für Sie da.
Um uns, unsere Mitarbeiter und Sie zu schützen, werden wir den persönlichen Kontakt soweit wie möglich reduzieren. Selbstverständlich führen wir mit Ihnen ein einmaliges persönliches Trauergespräch, in dem wir uns bestmöglich schützen. Weitere Kontakte finden dann telefonisch statt.
Bedingt durch die Vorgaben der Kommunen der Kirchengemeinden und der Friedhofsträger sind Bestattungen zur Zeit zwar noch möglich, jedoch nur mit starken Einschränkungen. Die Aufbahrung von Särgen und Urnen findet ausschließlich im Freien statt und ist auf den engsten Familienkreis beschränkt. Ein Gespräch mit dem Priester oder Redner wird nur telefonisch geführt. Damit Angehörige an einer Trauerfeier teilnehmen können, ist die Eintragung in eine Teilnehmerliste für die Gesundheitsbehörden zwingend erforderlich. Wir laden Freunde, Nachbarn und Bekannte dazu ein ihre Anteilnahme schriftlich oder telefonisch zum Ausdruck zu bringen.
Urnenbeisetzungen können relativ problemlos auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und auch über die gesetzlichen Fristen hinaus verlängert werden.
Die Lage und die Regelungen können sich jederzeit ändern. Bitte haben Sie Verständnis das eine heutige Zusage morgen hinfällig sein kann.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Ihr Bestatter Merten in Solingen
Alle Friedhöfe in Solingen
Die Friedhöfe auf einen Blick
Hier ist eine Aufstellung aller neunzehn Friedhöfe in Solingen. Hier finden Sie die drei städtischen Friedhöfe, die neun evangelischen Friedhöfe und die sieben katholischen Friedhöfe. Selbstverständlich ist eine Bestattung nicht nur auf Friedhöfen in Solingen möglich, sondern auch auf Friedhöfen in anderen Städten, sprechen Sie ihren Bestatter | Bestattungen Merten aus Solingen an. Die Preise der verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten, mit Nutzung der Kapelle, der erbrachten Dienstleitung durch den Friehof und der technischen Einrichtungen, errechnen wir gerne im persönlichen Gespräch. Bei auswärtigen Friedhöfen werden wir die anfallenden Preise für Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung zeitnah einholen.
Da wir nicht immer aktuelle Informationen von den Friedhöfen erhalten, können Daten veraltet sein. Solten Sie aktuellere Rufnummern, Adressen und / oder Ansprechpartner der Friedhöfe haben teilen Sie uns diese bitte mit, um die Liste für weitere Interesenten auf dem neusten Stand halten zu können.
Die Listen stellen eine durch Bestattungen Merten vorgenommene Auswahl an Friedhöfen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Komunale Friedhöfe
Hermann-Löns-Weg 42
42697 Solingen
Verwaltung: 0212 – 290-4830
Fax: 0212 - 290-74 6696
Wuppertaler Str. 173
42653 Solingen
Verwaltung: 0212 – 290-4830
Fax: 0212 - 74 6696
Burger Höhe
42659 Solingen
Verwaltung: 0212 - 290-4830
Fax: 0212 - 74 6696
Evangelische Friedhöfe
Ev. Kirchengemeinde Ohligs
Bonner Str. 78
42697 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-127
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsverwalter: Manuel Martitz Mobil: 0172-8602500
Ev. Stadtkirchengemeinde Solingen
Kasinostraße
42651 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-134
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsverwalter: Manuel Martitz Mobil Fax: 0172 / 8602500
Ev. Reinholdi Kirchengemeinde Rupelrath
Kapelle/Rupelrath
42699 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-134
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsmeister: Mike Stamm Mobil 0172-281 90 82
Ev. Kirchengemeinde Widdert
Lacher Straße
42657 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-134
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsmeister: Mike Stamm Mobil: 0172-281 90 82
Ev. Kirchengemeinde Wald
Wiedenkamper Straße
42719 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-126
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsgärtnerei John Reinarz Mobil: 0173-2330994
Ev. Kirchengemeinde Dorp
Grünbaumstr. 1
42659 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-126
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsmeister: Herr Achim Winke Telefon: 0152 - 56091783
Ev. Kirchengemeinde Merscheid
Wissmanstr. 24
42699 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-127
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofverwalter: Manuel Martitz Mobil : 0172-8602500
Ev. Luther-Kirchengemeinde
Regerstraße 89
42657 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-134
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofsmeister: Herr Mike Stamm Mobil : 0172 / 2819082
Ev. Kirchengemeinde Ketzberg
Lützowstraße
42653 Solingen
Verwaltung: 0212 – 287-126
Fax: 0212 - 287-166
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedhofverwalter: Rolf Becker Mobil : 0172 / 2925203
Katholische Friedhöfe
Kath. Pfarramt St. Katharina Wald
Rosenkamper Str. 47
42719 Solingen
Pastoralbüro:
Tel.:0212 – 31012
Fax: 0212 - 314396
Öffnungszeiten:
Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr
Kath. Pfarramt St. Josef Krahenhöhe
Schabergerstraße
42659 Solingen
Pastoralbüro:
Tel.: 0212 – 816436
Fax: 0212 - 2471336
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 09.00.– 12.00 Uhr
Mo. und Di.: 15.00 – 18.00 Uhr
Kath. Pfarramt St. Joseph-Ohligs
Hackhauser Str. 16
42697 Solingen
Pastoralbüro: Tel.: 0212 – 79422
Fax: 0212 - 74965
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 09.00.bis 12.00 Uhr
Di. bis Do.: 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr
St. Suitbertus Weeg
Platzhofstraße 24
42657 Solingen
Pastoralbüro: 0212 – 816436
Fax: 0212 - 2471336
E-Mail: sued(ät)kathsg.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag - Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
St. Martinus Burg
Hasenclever Str. 98
42659 Solingen
Pastoralbüro: 0212 – 816436
Fax: 0212 - 2471336
E-Mail: sued(ät)kathsg.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag - Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Kath. Pfarramt St. Maria
Kohlsberger Str. 2
42657 Solingen
Pastoralbüro: 0212 – 816436
Fax: 0212 - 2471336
E-Mail: sued(ät)kathsg.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag - Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Kath. Pfarramt St. Clemens
Cronenberger Straße
42651 Solingen
Pastoralbüro: 0212 – 221480
Fax: 0212 - 2214821
E-Mail: nord(ät)kathsg.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Di. und Do.: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
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Pflichtangaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Jens Merten
Bestattungen Merten
Werwolf 19
42651 Solingen
Kontakt
Telefon: 0212 592744
E-Mail:
Redaktionell verantwortlich
Jens Merten
Werwolf 19
42651 Solingen
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Werwolf 19
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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
- Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
- Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
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Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
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4. Datenerfassung auf dieser Website
Cookies
Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.
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Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
5. Analyse-Tools und Werbung
Matomo
Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo.
Mit Hilfe von Matomo sind wir in der Lage Daten über die Nutzung unserer Website durch die Websitebesucher zu erfassen und zu analysieren. Hierdurch können wir u. a. herausfinden, wann welche Seitenaufrufe getätigt wurden und aus welcher Region sie kommen. Außerdem erfassen wir verschiedene Logdateien (z. B. IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser und Betriebssysteme) und können messen, ob unsere Websitebesucher bestimmte Aktionen durchführen (z. B. Klicks, Käufe u. Ä.).
Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
IP-Anonymisierung
Bei der Analyse mit Matomo setzen wir IP-Anonymisierung ein. Hierbei wird Ihre IP-Adresse vor der Analyse gekürzt, sodass Sie Ihnen nicht mehr eindeutig zuordenbar ist.
Hosting
Wir hosten Matomo ausschließlich auf unseren eigenen Servern, sodass alle Analysedaten bei uns verbleiben und nicht weitergegeben werden.
6. Plugins und Tools
Font Awesome (lokales Hosting)
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten Font Awesome. Font Awesome ist lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Fonticons, Inc. findet dabei nicht statt.
Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie in der Datenschutzerklärung für Font Awesome unter: https://fontawesome.com/privacy.
Google reCAPTCHA
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.
Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active